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	<title>Allgemein &#8211; minos sicherheitstechnik</title>
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	<description>Sicherheit ist Vertrauen</description>
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		<title>NIS-2-Richtlinie: Neue Anforderungen an die Cybersicherheit</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Oct 2024 09:52:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Die EU führt mit der NIS-2-Richtlinie neue, verbindliche Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit ein. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab Ende 2024 für viele Unternehmen aus 18 kritischen Sektoren gelten – und betrifft damit auch Firmen, die bisher nicht von solchen Regelungen betroffen waren. Das bedeutet: Mehr Sicherheitsanforderungen und neue Meldepflichten. Besonders Unternehmen mit über 50&#8230;]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Die EU führt mit der NIS-2-Richtlinie neue, verbindliche Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit ein. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab Ende 2024 für viele Unternehmen aus 18 kritischen Sektoren gelten – und betrifft damit auch Firmen, die bisher nicht von solchen Regelungen betroffen waren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet: Mehr Sicherheitsanforderungen und neue Meldepflichten. Besonders Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro müssen sich auf Änderungen einstellen. Die Umsetzung kann komplex sein, vor allem im Bereich der Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch keine Sorge, wir bei&nbsp;<strong>minos sicherheitstechnik GmbH</strong>&nbsp;stehen bereit, um Ihnen mit individuellen Lösungen zur Seite zu stehen – von der Modernisierung der Zutrittssysteme bis zur Aktualisierung bestehender Alarmanlagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neugierig geworden?</strong> Mehr über die NIS-2-Richtlinie und unsere konkreten Unterstützungsangebote erfahren Sie <a href="https://minos.de/objektschutz/nis-2-netzwerk-und-informationssicherheit/" data-type="page" data-id="6349">hier</a>. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!</p>
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		<title>Behinderung Instandhaltung &#8211; Haftungsrisiken</title>
		<link>https://minos.de/behinderung-instandhaltung-haftungsrisiken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Minos Administrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2021 16:15:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Corona-Pandemie – wichtige Informationen für Betreiber sicherungstechnischer Anlagen Bedenken und Behinderung aufgrund auftraggeberseitiger Untersagung der Instandhaltung Als Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage setzten Sie sich über die Verhinderung turnusgemäßer Instandhaltungsarbeiten gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweg und setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus. Für sicherungstechnische Anlagen ist die regelmäßige Instandhaltung fundamental wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anlage&#8230;]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph" style="font-size:22px"><strong>Corona-Pandemie – wichtige Informationen für Betreiber sicherungstechnischer Anlagen</strong><br></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><u>Bedenken und Behinderung aufgrund auftraggeberseitiger Untersagung der Instandhaltung</u></p>



<p class="wp-block-paragraph">Als Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage setzten Sie sich über die Verhinderung turnusgemäßer Instandhaltungsarbeiten gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweg und setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für sicherungstechnische Anlagen ist die regelmäßige Instandhaltung fundamental wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anlage ständig, d.h. rund um die Uhr, funktioniert und im Alarmfall zuver-lässig meldet. Die konkreten Vorgaben zur Instandhaltung sind im Übrigen in den jeweiligen Normen sowie bei bauordnungsrechtlich vorgegebenen Sicherungsanlagen behördlich vorgeschrieben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie verbunden mit einer Einschränkung der allgemeinen Mobilität, dem Zurückfahren wirtschaftlicher Aktivitäten bis hin zur Schließung von Geschäften, Büros bzw. ganzer Produktionsstätten, gibt es auch Unsicherheiten bzgl. der Durchführung von Servicearbeiten an siche-rungstechnischen Anlagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Entgegen der Vermutung einzelner Betreiber von Sicherungsanlagen liegen in den Vorgängen rund um die Corona-Pandemie auch nicht automatisch Fälle „höherer Gewalt“ vor, die evtl. zum Aussetzen der vorgenannten Serviceleistungen berechtigen würden. Vielmehr hat der Betreiber alle zumutbaren Anstren-gungen zu unternehmen, die Instandhaltung seiner Anlage zu ermöglichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Hierzu weisen wir auf den  BHE Bundesverband Sicherheitstechnik, dass die Funktionsfähigkeit Ihrer Sicherungsanlage auch in der aktuellen Krisensituation nur dann gewährleistet werden kann, wenn die vorgeschriebenen bzw. notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen gemäß der jeweiligen Norm/behördlichen Vorgabe konsequent durchgeführt werden. Gerne helfen wir Ihnen dazu professionell und sicher weiter.</p>
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