Corona-Pandemie – wichtige Informationen für Betreiber sicherungstechnischer Anlagen
Bedenken und Behinderung aufgrund auftraggeberseitiger Untersagung der Instandhaltung
Als Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage setzten Sie sich über die Verhinderung turnusgemäßer Instandhaltungsarbeiten gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweg und setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus.
Für sicherungstechnische Anlagen ist die regelmäßige Instandhaltung fundamental wichtig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anlage ständig, d.h. rund um die Uhr, funktioniert und im Alarmfall zuver-lässig meldet. Die konkreten Vorgaben zur Instandhaltung sind im Übrigen in den jeweiligen Normen sowie bei bauordnungsrechtlich vorgegebenen Sicherungsanlagen behördlich vorgeschrieben.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie verbunden mit einer Einschränkung der allgemeinen Mobilität, dem Zurückfahren wirtschaftlicher Aktivitäten bis hin zur Schließung von Geschäften, Büros bzw. ganzer Produktionsstätten, gibt es auch Unsicherheiten bzgl. der Durchführung von Servicearbeiten an siche-rungstechnischen Anlagen.
Entgegen der Vermutung einzelner Betreiber von Sicherungsanlagen liegen in den Vorgängen rund um die Corona-Pandemie auch nicht automatisch Fälle „höherer Gewalt“ vor, die evtl. zum Aussetzen der vorgenannten Serviceleistungen berechtigen würden. Vielmehr hat der Betreiber alle zumutbaren Anstren-gungen zu unternehmen, die Instandhaltung seiner Anlage zu ermöglichen.
Hierzu weisen wir auf den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik, dass die Funktionsfähigkeit Ihrer Sicherungsanlage auch in der aktuellen Krisensituation nur dann gewährleistet werden kann, wenn die vorgeschriebenen bzw. notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen gemäß der jeweiligen Norm/behördlichen Vorgabe konsequent durchgeführt werden. Gerne helfen wir Ihnen dazu professionell und sicher weiter.