Die EU führt mit der NIS-2-Richtlinie neue, verbindliche Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit ein. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab Ende 2024 für viele Unternehmen aus 18 kritischen Sektoren gelten – und betrifft damit auch Firmen, die bisher nicht von solchen Regelungen betroffen waren.
Das bedeutet: Mehr Sicherheitsanforderungen und neue Meldepflichten. Besonders Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro müssen sich auf Änderungen einstellen. Die Umsetzung kann komplex sein, vor allem im Bereich der Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden.
Doch keine Sorge, wir bei minos sicherheitstechnik GmbH stehen bereit, um Ihnen mit individuellen Lösungen zur Seite zu stehen – von der Modernisierung der Zutrittssysteme bis zur Aktualisierung bestehender Alarmanlagen.
Neugierig geworden? Mehr über die NIS-2-Richtlinie und unsere konkreten Unterstützungsangebote erfahren Sie hier. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!